Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen

 

1. Veranstalter

Bücherzauber e.V.
Geschwister-Scholl-Str.7
15566 Schöneiche bei Berlin

2. Veranstaltungsort 

Arena Berlin Betriebs GmbH
Eichenstraße 4
12435 Berlin

3. Öffnungszeiten

Samstag, 20.11.2021: 10 – 18 Uhr
Sonntag, 21.11.2021: 10 – 17 Uhr

4. Mietpreise

Die Preise für Standmieten, Dienstleistungen und Gebühren sowie die entsprechenden Anmeldefristen sind der Preisliste der BUCHBERLIN zu entnehmen.

5. Anmeldung

Anmeldeschluss / Platzierungsbeginn ist der 15.10.2021. Bestehen noch Forderungen der BUCHBERLIN über die Termine hinaus, so verfällt der Anspruch auf den jeweils zeitlich gültigen Preis, auch wenn die Anmeldung pünktlich bei der BUCHBERLIN einging.

Änderungen der Firmen-, Korrespondenz- und Rechnungsadressdaten nach erfolgter Anmeldung sind der BUCHBERLIN umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Bearbeitungsgebühr pro Änderung beträgt 5,- EUR.

Nach Ermessen der BUCHBERLIN ist eine verbindliche Ausstelleranmeldung und Zulassung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Standänderungen sind bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach werden eine Bearbeitungsgebühr von 35,- EUR und ggf. angefallene Kosten berechnet.

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular der BUCHBERLIN. In Ausnahmefällen kann ein analoges Anmeldeformular angefordert werden. Für die analoge Formular-Anmeldung sind ausschließlich die Anmeldeformulare der BUCHBERLIN zu verwenden. Diese sind vollständig ausgefüllt (nach Möglichkeit mit Firmenstempel) sowie handschriftlicher, rechtsverbindlicher Unterschrift versehen in Textform (per Brief, per Telefax oder per E-Mail) an die BUCHBERLIN zu senden.

In der Anmeldung ist deutlich zu machen, ob die Anmeldung im eigenen Namen oder im Namen des Ausstellers erfolgt. Sofern nicht anders angegeben, wird die Anmeldung dem Aussteller zugerechnet, der in der Anmeldung als Aussteller benannt ist.

Erfolgt die Anmeldung abweichend hiervon im Namen einer vom Aussteller verschiedenen Person (im Folgenden: „Agentur“), wird die Anmeldung der Agentur zugerechnet. Die Agentur ist verpflichtet, den Aussteller von allen vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten in Kenntnis zu setzen. Gegenüber der BUCHBERLIN bleibt die Agentur für die Erfüllung aller Pflichten, die dem Aussteller nach diesem Vertrag obliegen, verantwortlich. Der Aussteller ist in einem solchen Fall Erfüllungsgehilfe der Agentur. Handlungen und Erklärungen des Ausstellers und der von ihm beauftragten Personen hat die Agentur wie eigene für und gegen sich gelten zu lassen.

Mit Bedingungen oder Vorbehalten eingereichte Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. Platzierungswünsche, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingungen für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden.

Mit Einsendung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die gültige Preisliste an.

Der Aussteller haftet für Folgen, die durch das ungenaue, unvollständige bzw. irrtümliche Ausfüllen des Anmeldevordruckes entstehen.

Aussteller im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist derjenige, auf dessen Namen die verbindliche Anmeldung lautet. Der Aussteller kann die Vertretungsmacht der von ihm benannten Vertreter gegenüber der BUCHBERLIN nicht wirksam beschränken.

Die Anmeldung ist ab Eingang bei der BUCHBERLIN bis zur Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung verbindlich.

6. Die Zulassung 

Die Zulassung oder Nichtzulassung wird dem Aussteller rechtzeitig vor Messebeginn bestätigt. Die Zulassung ist nicht übertragbar.

Über die Zulassung entscheidet die BUCHBERLIN nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungszweckes und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Darüber hinaus besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung nicht. Ein Anspruch auf Zulassung besteht insbesondere dann nicht, wenn die BUCHBERLIN gegen den Aussteller, einen Mitaussteller oder gegen eine vom Aussteller beauftragte Agentur noch offene Forderungen hat. Auch darüber hinaus können Anmeldungen ablehnt werden, wenn die BUCHBERLIN Bedenken jedweder Art hat, dass die Teilnahme der Veranstaltung schaden könnte.

Die BUCHBERLIN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen oder wenn sich der Aussteller im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung im Zahlungsverzug befindet.

7. Zustandekommen des Vertrages und Flächenzuteilung

Alle deutschen und ausländischen Verlage können als Aussteller an der Messe teilnehmen. Dazu zählen auch Hersteller von Zeitungen, Zeitschriften, Lehrmitteln, Ton-, Bild- und Datenträgern, sofern diese über den Buchhandel vertrieben werden. Ausstellen dürfen auch Unternehmen, die Dienstleistungen für Verlage, Autoren und Buchhandel anbieten sowie Autoren, die bereits Veröffentlichungen vorweisen können. Auf Antrag können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Buchhandlungen und Einzelhändler sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zwischenhändler, Verlagsauslieferungen und Verlagsvertretungen können als Aussteller zugelassen werden.

Mit rechtzeitiger Zusendung des vollständig ausgefüllten erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

Vorläufige oder formlose schriftliche Anmeldungen, auch solche, die mit Reservierungswünschen verbunden sind, sind unbeachtlich und werden grundsätzlich nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum Anmeldeschluss die förmliche Anmeldung auf dem Originalformular des Veranstalters abgegeben wurde.

Durch den Aussteller auf der Anmeldung oder in einem ergänzenden Schreiben erklärte Vorbehalte oder in den Formulartexten vorgenommene Änderungen können bei der Bearbeitung der Anmeldung nicht berücksichtigt werden.

Erhält der Aussteller vom Veranstalter nach seiner Anmeldung eine Auftragsbestätigung, oder alternativ die erste Rechnung, stellt diese die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung und damit den Abschluss des Vertrags dar. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen. Die Zulassung zur Veranstaltung stellt noch nicht die Zuteilung einer bestimmten Ausstellungsfläche dar.

8. Bereitstellung der Messefläche 

Die BUCHBERLIN stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Messefläche im gewünschten Ausstellungsbereich in Bezug auf Größe und Art des Standes bereit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Die BUCHBERLIN übersendet dem Aussteller zusammen mit der Standzuweisung einen Hallenplan mit Bezeichnung der Lage des Standes.

Die BUCHBERLIN ist berechtigt, im Rahmen der Planung eine Fläche zuzuweisen, die von der bestellten Fläche abweicht, soweit dies unbedingt notwendig und für den Aussteller zumutbar ist.

Die Zuteilung der Ausstellungsfläche durch den Veranstalter kann erst nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung aller eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungsfläche richtet sich nach den vorhandenen Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und Möglichkeiten des Veranstalters und nach der vom Veranstalter nach freiem Ermessen vorzunehmenden Themengliederung, nicht jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden die Wünsche des Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berücksichtigt.

Aussteller, die mehrere kleine Flächen angemietet haben, diese jedoch als gemeinsame Fläche nutzen und nach außen als einen Stand darstellen wollen, müssen das vorher mit dem Veranstalter absprechen.

Wird dem Aussteller eine von seiner Anmeldung abweichende Ausstellungsfläche zugeteilt oder wird seine Ausstellungsfläche im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich geändert, ist der Aussteller berechtigt, unverzüglich bis spätestens sieben Tage nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Ansprüche des Ausstellers auf Schadensersatz wegen Zuteilung einer von seiner Anmeldung abweichenden Ausstellungsfläche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung zur Veranstaltung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr gegeben sind oder der Aussteller der Veranstaltung in irgendeiner Art schadet.

Jedem Tausch von Messefläche zwischen Ausstellern muss von der BUCHBERLIN zuvor in Textform (per E-Mail) zugestimmt werden.

Jeder Aussteller ist für das Gelingen und den Erfolg der Messe mitverantwortlich. Handlungen, welche den Ablauf oder den Erfolg der Messe beeinträchtigen oder gefährden oder andere Aussteller und Besucher in nicht vertretbarer Weise stören, sind zu unterlassen. Soweit vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, sind im Einzelfall Störungen und Beeinträchtigungen der Messe unvermeidbar. Die BUCHBERLIN ist für den Ausstellern dadurch entstehende Schäden nicht verantwortlich.

9. Ausstellerausweise 

Hauptaussteller erhalten eine kostenlose Anzahl an Ausstellerausweisen laut folgendem Schlüssel: 2 Ausstellerausweise pro gebuchten 2m Standfläche bzw. pro Tisch

10. Rücktritt und Nichtteilnahme 

Bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt vom Vertrag kostenfrei, es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,– Euro fällig.

Bis zum offiziellen Anmeldeschluss (1.09.2021) ist eine Annullierung der Anmeldung möglich, wofür eine Stornogebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 25 Prozent der Standmiete erhoben wird. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Für die Annullierung von Mitaussteller-Anmeldungen besteht keine Ausschlussfrist. Für jeden Mitaussteller wird allerdings eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 50 Prozent der Mitausstellergebühr erhoben. Die Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.

Bei einer Annullierung bzw. Kündigung des Vertrages ab dem 1.09.2021 beträgt die Stornogebühr 80 Prozent der Standmiete.

Bei einer Annullierung bzw. Kündigung des Vertrages ab 8 Wochen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 Prozent der Standmiete.

Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten.

Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe oder Belegung der Ausstellungsfläche berechtigt:

  • im Falle der versäumten, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Zahlung der vertraglich geschuldeten Entgelte, soweit der Aussteller eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist mit Rücktrittsandrohung fruchtlos verstreichen lässt,
  • wenn der Stand nicht rechtzeitig bis zur Eröffnung der Veranstaltung belegt ist und kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt,
  • wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung seitens des angemeldeten Ausstellers nicht mehr gegeben sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte
  • wenn gegen sicherheitstechnische Ausstellungsbestimmungen verstoßen wird und das Abstellen der Mängel nicht möglich ist oder verweigert wird.

11. Präsenzpflicht 

Die BUCHBERLIN ist berechtigt, über den Stand anderweitig zu verfügen, wenn am Tage der Eröffnung nicht bis 9:30 Uhr mit dem Aufbau begonnen wurde.

Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeit den Stand zu belegen und mit Personal zu besetzen. Ein Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit am letzten Messetag ist nicht zulässig. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, seine Ausstellungsfläche bis zum Ende der Abbauzeit vollständig zu beräumen. Andernfalls ist die BUCHBERLIN berechtigt, auf Kosten des Ausstellers die Ausstellungsfläche zu beräumen.

Es dürfen nur solche Waren oder Leistungen ausgestellt werden, die zu den jeweiligen Angebotsbereichen gehören. Nicht zugelassene Guter können nach erfolgloser Abmahnung durch die BUCHBERLIN auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

Zur Ausstellung werden grundsätzlich nur Neuwaren zugelassen.

Das Betreten der Messeobjekte ist nur mit den von der BUCHBERLIN herausgegebenen, nicht übertragbaren Ausstellerausweisen gestattet. Die BUCHBERLIN ist berechtigt, bei Verletzungen der Teilnahmebedingungen Ausweise ersatzlos einzuziehen.

Aussteller haben Anspruch auf kostenlose Ausstellerausweise, deren Anzahl von der Größe der gemieteten Messefläche abhängig ist. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise sind gegen Entgelt mit dem entsprechenden Formular anzufordern.

Ausstellerausweise berechtigen auch während der Auf- und Abbauzeiten zum Betreten der entsprechenden Messeobjekte.

Bei Verlust der Ausstellerausweise ist die BUCHBERLIN unverzüglich zu informieren. Der Aussteller haftet bei verspäteter Mitteilung für alle aus einer missbräuchlichen Nutzung entstehenden Schäden.

Die BUCHBERLIN sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller.

Die allgemeine Bewachung der Messeobjekte übernimmt die BUCHBERLIN ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Die Obhutspflicht für den Stand und die Exponate sowie die Gewährleistung der brandschutztechnischen Sicherheit obliegen dem Aussteller.

Die Aufenthaltsdauer des Standpersonals im Messeobjekt ist am Samstag auf 18:30 Uhr begrenzt. Dem Aussteller ist nicht gestattet, während der Nacht Personen den Aufenthalt auf seinem Stand zu gestatten.

12. Zahlungsbedingungen

Die BUCHBERLIN erteilt mit oder nach der Zulassung Rechnungen über Standmieten sowie über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die 20 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind. Unabhängig davon kann die BUCHBERLIN während der Messe Rechnungen übergeben, die sofort zu begleichen sind.

Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und auf das auf der Rechnung angegebenen Konto zu überweisen. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.

Mit Eintritt des Verzuges sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die BUCHBERLINkann bei Verzug des Ausstellers vom Vertrag zurücktreten und neben dem Verzugsschaden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Sofern sich der Aussteller mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für jedes Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. So ist die BUCHBERLIN insbesondere berechtigt, eine Verzugspauschale von EUR 40,- gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen, sollte der Aussteller auf die erste Zahlungserinnerung nicht reagieren.

13. Mitaussteller

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der BUCHBERLIN den ihm zugewiesenen Stand an Dritte untervermieten oder sonst zu überlassen bzw. für dritte Unternehmen zu werben.

Die Nutzung der Messefläche durch Unternehmen, die mit eigenem Personal und mit eigenen Erzeugnissen (Mitaussteller) oder lediglich mit eigenen Erzeugnissen (zusätzlich vertretene Unternehmen) in Erscheinung treten, sind mit der Anmeldung gesondert anzumelden. Diese Unternehmen gelten auch dann als Mitaussteller bzw. zusätzlich vertretene Unternehmen, wenn sie zum Hauptaussteller enge wirtschaftliche und organisatorische Bindungen.

Die Zulassung kann unter denselben Voraussetzungen abgelehnt werden, unter denen ein Aussteller abgelehnt werden kann. Die Zulassung gilt als erteilt, wenn auf die gesonderte Anmeldung keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.

Der Aussteller hat für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe sich aus dem Anmeldeformular bzw. der Preisliste ergibt.

Der Aussteller haftet für die von ihm angemeldeten Mitaussteller und zusätzlich vertretenen Unternehmen. Dies gilt auch aber nicht nur für deren Zahlungspflichten gegenüber der BUCHBERLIN.

Die Mitausstellerpauschale beinhaltet, eine Anzeige im Messekatalog, die Nennung im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des Buchmesse Guides (gedruckt) sowie in allen digitalen Messemedien.

Für am Stand präsente Unternehmen, die vom eigentlichen Aussteller nicht gemeldet wurden, wird dem Aussteller das entsprechende Entgelt zuzüglich eines 50-prozentigen Zuschlags in Rechnung gestellt. Schuldner ist in jedem Fall der Aussteller.

Über die Zulassung von Gemeinschaftsständen entscheidet die BUCHBERLIN nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Darüber hinaus besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung von Gemeinschaftsständen nicht. Im Falle der Zulassung gelten für einen Gemeinschaftsstand alle vertraglichen Regelungen für alle Aussteller. Wird ein Stand zwei oder mehreren Firmen gemeinsam zugeteilt, so haftet gegenüber der BUCHBERLIN jede Firma als Gesamtschuldner. Die gemeinschaftlich ausstellenden Firmen sollen einen gemeinsamen Vertreter in der Anmeldung benennen.

14. Bücherlieferung

Die BUCHBERLIN haftet nicht für Verlust oder Beschädigung einer Sendung oder Teilen hiervon, es sei denn die BUCHBERLIN hat einen Schaden hieran vorsätzlich zu vertreten. Der Aussteller ist verpflichtet, die betreffende Sendung auf eigene Kosten bei der BUCHBERLIN abzuholen.

Für nicht, falsche oder unvollständig adressierte Sendungen ist jegliche Haftung der BUCHBERLIN gegenüber dem Aussteller ausgeschlossen.

15. Werbung

Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb des Standes gestattet. Werbung außerhalb des Messestandes – insbesondere auf Wandflächen, in Etagengängen und Treppenhäusern sowie in den Gängen der Messehallen – ist entgeltpflichtig und nur in Abstimmung mit der BUCHBERLIN zulässig.

Werbung für Dritte ist unzulässig. Die BUCHBERLIN ist berechtigt, die Ausgabe oder das Zurschaustellen von unzulässigen oder unlauteren Werbemitteln zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Materials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen.

Über die Durchführung von Presseveranstaltungen und Empfängen ist die BUCHBERLIN rechtzeitig zu informieren. Journalisten wird die Arbeitsgenehmigung auf der BUCHBERLIN durch die Akkreditierung erteilt.

Das Fotografieren und Filmen innerhalb der Messeobjekte ist grundsätzlich gestattet. Die BUCHBERLIN haftet jedoch nicht für die Freiheit von Rechten Dritter an den Ablichtungen.

Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein verantwortlich.

16. Vorführung

Das Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedarf der vorherigen Zustimmung der BUCHBERLIN in Textform. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass umliegende Messestände nicht beeinträchtigt werden.

Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. In Zweifels- oder Streitfällen entscheidet die BUCHBERLIN.

Für die Verwertung oder Wiedergabe von geschützten Werken aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes insbesondere die Erlaubnis der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft (z. B. Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA) erforderlich. Die Berechtigung zur Verwendung geschützter Werke oder sonst geschützter Rechte ist allein Sache des Ausstellers.

Die Verwendung von Funk-, Funkruf- oder Sprechfunkanlagen muss von der Bundesnetzagentur für den Einsatzort genehmigt werden. Die entsprechende Genehmigung sowie die genutzte Funkfrequenz sind der BUCHBERLIN vor Ausstellungsbeginn mitzuteilen.

17. Messekatalog

Jeder Aussteller wird bei fristgerechter Anmeldung in den Online-Messekatalog aufgenommen. Die Aufnahme in den Online-Messekatalog ist obligatorisch und in der Standmiete enthalten. Ob neben einem Online-Katalog eine Druckausgabe des Messekatalogs herausgegeben wird, liegt in der alleinigen Entscheidung des Veranstalters. Ein Anspruch auf Herstellung einer Druckversion besteht nicht. Im Fall der Herstellung einer Druckversion ist offizieller Redaktionsschluss des Katalogs/Druckausgabe der 01.09.2020. Bei Ausgabe einer Druckversion erhält der Aussteller ein Gratisexemplar des Katalogs.

18. Direktverkauf

An allen Messetagen darf unter Beachtung gültiger Gesetze (BuchPrG) der Aussteller im Direktverkauf an das allgemeine Publikum verkaufen. Der Verkauf auf der Messe erfolgt durch die Aussteller auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht. Der Veranstalter ist nicht zur Überwachung der Einhaltung der Buchpreisbindung verpflichtet. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Aussteller. Die BUCHBERLIN haftet nicht, falls die zuständige Behörde den Sonntagsverkauf nicht genehmigt.

19. Haftung

Die BUCHBERLIN übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen der BUCHBERLIN keine Einschränkung.

Die BUCHBERLIN haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BUCHBERLIN nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Alle eintretenden Schäden sind der BUCHBERLIN unverzüglich anzuzeigen.

Der Aussteller haftet für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand des Ausstellers oder durch dessen Tätigkeit erleiden.

Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.

Ist die BUCHBERLIN infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Zeit zu räumen bzw. die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder auch abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gegenüber der BUCHBERLIN. Bei Ausfall der Messe infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge, da die Standgebühren bereits vor Messebeginn vollständig in die Deckung der Kosten der Messeorganisation (Miete, Versicherung, Personalkosten, Marketing etc.) investiert wurden. Sollten wir in Einzelfällen Rückzahlungen erhalten (z.B. für nicht in Anspruch genommene Betriebskosten), werden wir diese nach Möglichkeit an die Aussteller weitergeben.

Für den Fall, dass es wider Erwarten nicht möglich sein sollte, aufgrund geltender Infektionsschutzverordnungen in Zusammenhang mit COVID-19, die Messe vor Ort durchzuführen, bieten wir unseren Ausstellern an, die Teilnahme an der BUCHBERLIN auf 2022 zu verschieben, die Standgebühr wir entsprechend gutgeschrieben.
Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Anmeldung zu stornieren, erhalten Sie wie bereits im vergangenen Jahr geleistete Zahlungen vollständig zurück.

Hat die BUCHBERLIN den Ausfall zu vertreten, wird kein Mietbetrag geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen die BUCHBERLIN ist auf vertragstypische Schäden beschränkt.

Die BUCHBERLIN gewährleistet nicht bzw. haftet nicht

für die Markttüchtigkeit ihrer Internet-Website, ihre befriedigende Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck;

für den unterbrechungs- oder fehlerfreien Ablauf aller Funktionen und Inhalte ihrer Internet-Website;

für Serviceleistungen, Reparaturen oder Korrekturen, die durch die Benutzung ihrer Internet-Website entstehen können;

für Schäden irgendwelcher Art – einschließlich von Umsatzverlusten oder Umsatzausfällen und anderen direkten oder indirekten Schäden, die durch die Nutzung ihrer Internet-Website oder deren Funktionen und Inhalte entstehen könnten, selbst wenn die BUCHBERLIN oder einer ihrer Mitarbeiter über die Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt worden ist;

für die Inhalte und Funktionen solcher Websites, die mit ihrer Internet-Website verknüpft (Link) sind und deren Inhalte nicht von der BUCHBERLIN bestimmt werden, oder für eventuelle Verluste, die durch die Nutzung solcher Websites entstehen können.

20. Vertragsstrafe

Verletzt der Aussteller eine der genannten Pflichten, hat er für jede Zuwiderhandlung oder – sofern die Pflichtverletzung andauert – für jede angefangene Stunde der Pflichtverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 Prozent des Gesamtmietpreises, insgesamt jedoch in Höhe von maximal 20 Prozent des Gesamtmietpreises zu zahlen.

21. Schlussbestimmung

Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Satzes.

Die BUCHBERLIN übt im gesamten Ausstellungsbereich für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus.

Vertragliche Ansprüche des Ausstellers gegen die BUCHBERLIN verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Ansprüche aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG) auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen. Hinsichtlich aller Vertragsunterlagen ist der deutsche Text verbindlich.

Die BUCHBERLIN hat darüber hinaus das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren vor dem für den Sitz des Ausstellers zuständigen Gericht einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung der BUCHBERLIN erforderlich oder wünschenswert ist. Der Aussteller trägt in jedem Fall die Kosten der vorgerichtlichen Forderungsbeitreibung (Auskunftsdetekteien, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte). Sofern und soweit der Aussteller in einem Rechtsstreit mit der BUCHBERLIN unterliegt, trägt dieser die Kosten des Gerichtsverfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung, insbesondere der Rechtsanwälte, Gerichte, Dolmetscher, Sachverständigen und Zeugen sowie die Kosten für die Übersetzung aller in das oder die Gerichtsverfahren eingeführten Schriftstücke.

22. Datenschutz

Die BUCHBERLIN ist in den Grenzen der datenschutzrechtlichen Vorschriften berechtigt, die den Aussteller betreffenden Daten zur automatischen Verarbeitung elektronisch zu speichern und diese, soweit dies zur Durchführung des die Teilnahme des Ausstellers an einer Veranstaltung der BUCHBERLIN regelnden Mietvertrages erforderlich bzw. zweckmäßig ist, an die Dienstleistungspartner der BUCHBERLIN weiterzugeben.

Die BUCHBERLIN und der Aussteller sind verpflichtet, sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die ihnen, ihren Mitarbeitern oder von ihnen beauftragten Dritten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die BUCHBERLIN und der Aussteller werden außer zur Erfüllung des Vertrages diese Informationen über personenbezogene Daten in keiner Form nutzen oder verwerten. Die BUCHBERLIN und der Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldung und weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren gespeichert. Die unternehmens- und personenbezogenen Daten nutzt der Veranstalter insbesondere:

  • zur Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem Aussteller,
  • zur Erstellung eines Zugangs auf der BUCHBERLINcoud zur Übermittlung/Zurverfügungstellung aller Informationen zur BUCHBERLIN,
  • für die Zusendung veranstaltungsbegleitender Angebote durch den Veranstalter,
  • zur Information vor und nach der Veranstaltung,
  • zur Erstellung von personalisierten Tickets.

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23. Schriftform, Salvatorische Klausel

Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der Abwicklung und weiteren Durchführung des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung per E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.